Übersicht zur Absonderungspflicht

Liebe Eltern,

über den unten aufgeführten Link können Sie sich über die Absonderungspflicht positiv getesteter Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen informieren.

Wichtig hierbei ist auch die Unterscheidung zwischen einem Selbsttest und einem Schnelltest.

 

Selbsttest:

Unter Selbststest versteht man die SARS-VoV-2 Antigentests, die man zu Hause als Eigenanwendung durchführen kann.

 

Schnelltest:

Einen Schnelltest kann man nur durch einen Leistungserbringer nach §6 Absatz 1 TestV (z.B. Testzentrum, Apotheke, Arztpraxis) durchführen lassen. Man bekommt dort ein entsprechendes zertifiziertes Testergebnis ausgestellt.

 

LINK:

Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen

 

Mit freundlichen Grüßen

DIe Schulleitung