Mannabergschule

R a u e n b e r g

 

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/2022

Sehr geehrte, liebe Eltern,

die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/2022 kann in diesem Jahr nicht in der gewohnten Weise stattfinden. Die zurzeit geltenden Corona-Vorschriften lassen dies leider nicht zu.

Wir haben uns deshalb entschlossen, die Anmeldung nur in Papierform durchzuführen. Hierzu erhalten alle Kinder, die in dem genannten Zeitraum geboren sind, eine Anmeldung zum Eintritt in die Grundschule sowie einen Schüleraufnahmebogen. Füllen Sie bitte beide Bögen vollständig aus und senden Sie diese an uns zurück (per Mail oder in Papierform). Wichtig ist, dass wir eine Kopie der Geburtsurkunde und des Impfpasses benötigen. Bitte achten Sie darauf, dass die Bögen von beiden Erziehungsberechtigen unterschrieben sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Das Sekretariat ist besetzt von Montag – Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

(mail:; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 06222/662180)

 

Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 01. September 2014 und dem

31. Juli 2015 geboren sind.

                                                                                                                                         Rauenberg, 07.01.2021

Sehr geehrte, liebe Eltern,

ich hoffe, Sie hatten einen guten Start ins neue Jahr und sehen der Zukunft mit ein wenig Zuversicht entgegen. Ich darf Ihnen allen noch im Namen meines Kollegiums ein erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr wünschen.

Sie haben den Medien sicher entnommen, wie es in den Schulen weitergehen soll und gestern kam dann auch das Schreiben vom KM mit genaueren Informationen u.a. zur Notbetreuung. Sie finden dieses Schreiben wie auch die Orientierungshilfen zur Notbetreuung wieder hier auf unserer Homepage sowie auf der Seite des Kultusministeriums www.km-bw.de.

Seitens der Politik ist geplant, abhängig von den Fallzahlen im Land, die Grundschulen am 18.1.21 zu öffnen. Es liegt wie immer an uns allen, alles dafür zu tun und uns an die Regeln zu halten.

Meine Kolleg*innen werden daher wieder Materialpakete schnüren, die in bereits bewährter Weise am Montag, 11.1. ausgegeben werden.

                                                                                                                                                           06.01.2021

Liebe Eltern,                                                                                                                                     

wie Sie sicherlich in den letzen Tagen in den Medien verfolgt haben, hat sich die Bundesregierung zusammen mit der MInisterpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Zielsetzung ist, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Grundschulen und SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten sowie Schulkindergärten ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen.

Nährere Informationen können Sie diesbezüglich auf der Seite des KM unter https://km-bw.de/ nachlesen.

Zusätzlich haben wir das aktuelle Schreiben des Ministeriums und die Orientierungshilfe für Schulen bezüglich der Notbetreuung  unter der Rubrik "Formulare" für Sie eingestellt.

Genauere Informationen bezüglich der Organisation der kommenden Woche, erhalten Sie in den nächsten Tagen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Die Schulleitung

 

                                                                                                                   Rauenberg, 14.12.2020

Sehr geehrte, liebe Eltern,

Sie haben die neuen Entwicklungen sicher verfolgt, die Schulen werden ab Mittwoch, 16.12.2020, geschlossen. Für folgende Kinder muss jedoch eine Notbetreuung angeboten werden:

 

 …Für Schülerinnen und Schüler ….. , deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum vom 16.bis zum 22. Dezember an den regulären Schultagen während der Unterrichtszeit eine Notbetreuung eingerichtet. …

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung nötig ist, haben Anspruch auf Notbetreuung. …( Schreiben des Ministeriums vom 14.12.20)

Liebe Eltern,

den aktuellen Brief des Kultusministeriums bezüglich der bevorstehenden Weihnachtsferien haben wir für SIe unter der Rubrik "Formulare - Corana" zum Nachlesen eingestellt.

SIe finden diesen natürlich auch auf der Seite des Kultusministeriums unter www.km-bw.de

 

Herzliche Grüße

Die Schulleitung

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