Liebe Eltern,
wie angekündigt, entfällt ab Montag, 04.04.22 die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen. Natürlich ist es möglich, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen, die Maske freiwillig zu nutzen.
Die Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort, d.h. die Kinder testen sich weiterhin zweimal pro Woche, Montag und Donnerstag. Quarantänebefreite Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.
Liebe Eltern,
nachdem gestern Abend die ab Montag geltenden Corona-Regeln für die Schulen vom Kultusministerium verschickt wurden, kann ich Sie nun informieren:
.. Die Bundesregierung hat entschieden, bereits bestehende Corona-Verordnungen bis zum Ablauf des 2. April 2022 weitgehend aufrecht zu erhalten… (KM vom 18.3.22)
Für die Schule bedeutet das,
- dass die Maskenpflicht bis zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall bestehen bleibt,
- dass sich die Anzahl der wöchentlichen Testungen von 3 auf 2 reduziert. Wir werden also zukünftig montags und donnerstags Das Verfahren bleibt gleich. Sie testen Ihre Kinder bitte zu Hause und geben die Teststreifen mit. Das klappt sehr gut! Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen (Nähere Infos finden Sie hier), für die 2 freiwillige Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden können,
- dass die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Klasse ein/e Schüler/in sich mit Corona infiziert hat, entfällt.
Ich wünsche Ihnen ein herrliches, sonniges Wochenende!
Herzliche Grüße
Sabine Vollmerhausen
Liebe Eltern,
ein kurzes Update zu den aktuellen Anpassungen der Corona-Maßnahmen. Diese treten am Montag, 28.02.2022 in Kraft.
Der Eintritt in die Warnstufe hat folgende Auswirkungen für die Schule:
Liebe Eltern,
über den unten aufgeführten Link können Sie sich über die Absonderungspflicht positiv getesteter Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen informieren.
Wichtig hierbei ist auch die Unterscheidung zwischen einem Selbsttest und einem Schnelltest.
Selbsttest:
Unter Selbststest versteht man die SARS-VoV-2 Antigentests, die man zu Hause als Eigenanwendung durchführen kann.
Schnelltest:
Einen Schnelltest kann man nur durch einen Leistungserbringer nach §6 Absatz 1 TestV (z.B. Testzentrum, Apotheke, Arztpraxis) durchführen lassen. Man bekommt dort ein entsprechendes zertifiziertes Testergebnis ausgestellt.
LINK:
Mit freundlichen Grüßen
DIe Schulleitung
Januar 2022
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023
Sehr geehrte Eltern,
die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023 kann auch in diesem Jahr nicht in der gewohnten Weise stattfinden. Die zurzeit geltenden Corona-Vorschriften lassen dies leider nicht zu. Auch der geplante Elternabend kann nicht stattfinden.
Wir haben uns deshalb entschlossen, die Anmeldung nur in Papierform durchzuführen. Hierzu erhalten Sie in der Anlage
- eine Anmeldung zum Eintritt in die Grundschule sowie
- einen Schüleraufnahmebogen.
Füllen sie bitte beide Bögen vollständig aus und senden Sie diese bis spätestens 21. Februar an uns zurück. Wichtig ist, dass wir eine Kopie der Geburtsurkunde und des Impfpasses benötigen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Bögen von beiden Erziehungsberechtigen unterschrieben sind.
Wenn Sie eine Zurückstellung oder eine vorzeitige Einschulung beantragen möchten, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 01. August 2015 und dem 30. Juni 2016 geboren sind.
Für die Kinder, die nach dem 30. Juni 2022 und bis zum 31. Dezember 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, besteht ein Anmelderecht, d.h. sie können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten eingeschult werden.
Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern vorzeitig (auf Antrag) eingeschult werden.