Wichtige Infos zur Schulanmeldung

Für die Kinder, die nach dem 31. Juli 2021 und bis zum 31. Dezember 2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Anmelderecht, d.h. sie können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern vorzeitig (auf Antrag) eingeschult werden.

Wenn Sie eine Zurückstellung oder eine vorzeitige Einschulung beantragen wollen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung.

 

Folgendes ist bei der Anmeldung zu beachten:

  • Mit der Anmeldung wird Ihr Kind schulpflichtig, d.h. eine spätere Rücknahme der Anmeldung ist nur auf schriftlichen Antrag („Antrag auf Zurückstellung“) möglich.

  • Sollten Sie Ihr Kind zur Schule anmelden, erlischt Ihr Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

  • Kinder, die im Schuljahr 2021/22 zurückgestellt werden (auf Antrag), können bei der Grundschulförderklasse in Wiesloch angemeldet werden (diese Regelung gilt nicht für „Kann-Kinder“, die zurückgestellt werden). Anmeldeformulare hierzu erhalten Sie im Sekretariat der Mannabergschule.

Vollmerhausen, Rektorin

 

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