Die Mannabergschule bedankt sich mit einem würdevollen Abschied bei ihrer Rektorin
Frau Sabine Vollmerhausen.
Foto: Pfeifer
Im Rahmen einer Feier wurde Frau Vollmerhausen zunächst am 15. Juli vom zuständigen Schulrat des Schulamts Mannheim, Herrn Michael Körber, ganz offiziell zum Schuljahresende in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Umrahmt wurde diese Feier mit Beiträgen der Bläser-AG und wohlklingenden Gesangseinlagen. Bürgermeister Seithel würdigte in seiner Rede, die immer wertschätzende und gute Zusammenarbeit mit Rektorin Sabine Vollmerhausen in den vergangenen Jahren und wünschte ihr für die bevorstehende Zeit alles Gute.
Foto: Pfeifer
Liebe Eltern,
wir möchten Sie darüber informieren, dass sich die Mail-Adresse vom Sekretariat der Mannabergschule
(bisher: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ändert!
Ab 20.06. erreichen Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vielen Dank
22.04.2022
Liebe Eltern,
ich informiere Sie gerne darüber, dass
… mit Ablauf des 13.April 2022 an Schulen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Testpflicht auf das Corona-Virus entfallen ist. Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.
…..
Grundsätzlich wird für Schülerinnen und Schüler bei Auftreten eines positiven Falls in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe keine Quarantänepflicht als Kontaktperson bestehen.
(KM vom 14.04.2022)
Vielleicht können Sie sich aber trotzdem dazu entschließen, Ihre Kinder am kommenden Montag freiwillig noch einmal zu testen. Die dazu nötigen Tests wurden vor den Ferien bereits ausgeteilt.
Herzliche Grüße und noch ein sonniges Ferienwochenende
Sabine Vollmerhausen
Liebe Eltern,
wie angekündigt, entfällt ab Montag, 04.04.22 die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen. Natürlich ist es möglich, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen, die Maske freiwillig zu nutzen.
Die Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort, d.h. die Kinder testen sich weiterhin zweimal pro Woche, Montag und Donnerstag. Quarantänebefreite Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.