Liebe Eltern,

wir möchten Sie darüber informieren, dass sich die Mail-Adresse vom Sekretariat der Mannabergschule

(bisher: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ändert!

 

Ab 20.06. erreichen Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Vielen Dank

                                                                                                                                                          22.04.2022

Liebe Eltern,

ich informiere Sie gerne darüber, dass

… mit Ablauf des 13.April 2022 an Schulen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Testpflicht auf das Corona-Virus entfallen ist. Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.

…..

Grundsätzlich wird für Schülerinnen und Schüler bei Auftreten eines positiven Falls in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe keine Quarantänepflicht als Kontaktperson bestehen.

(KM vom 14.04.2022)

Vielleicht können Sie sich aber trotzdem dazu entschließen, Ihre Kinder am kommenden Montag freiwillig noch einmal zu testen. Die dazu nötigen Tests wurden vor den Ferien bereits ausgeteilt.

Herzliche Grüße und noch ein sonniges Ferienwochenende

Sabine Vollmerhausen

Liebe Eltern,

wie angekündigt, entfällt ab Montag, 04.04.22 die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen. Natürlich ist es möglich, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen, die Maske freiwillig zu nutzen.

Die Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort, d.h. die Kinder testen sich weiterhin zweimal pro Woche, Montag und Donnerstag. Quarantänebefreite Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.

Liebe Eltern,

nachdem gestern Abend die ab Montag geltenden Corona-Regeln für die Schulen vom Kultusministerium verschickt wurden, kann ich Sie nun informieren:

.. Die Bundesregierung hat entschieden, bereits bestehende Corona-Verordnungen bis zum Ablauf des 2. April 2022 weitgehend aufrecht zu erhalten… (KM vom 18.3.22)

Für die Schule bedeutet das,

  • dass die Maskenpflicht bis zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall bestehen bleibt,
  • dass sich die Anzahl der wöchentlichen Testungen von 3 auf 2 reduziert. Wir werden also zukünftig montags und donnerstags Das Verfahren bleibt gleich. Sie testen Ihre Kinder bitte zu Hause und geben die Teststreifen mit. Das klappt sehr gut! Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen (Nähere Infos finden Sie hier), für die 2 freiwillige Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden können,
  • dass die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Klasse ein/e Schüler/in sich mit Corona infiziert hat, entfällt.

Ich wünsche Ihnen ein herrliches, sonniges Wochenende!

Herzliche Grüße

Sabine Vollmerhausen

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