Rauenberg, 11.03.2021

Sehr geehrte, liebe Eltern,

laut Information vom 10.3.21 starten wir am Montag, 15.03.2021 mit dem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das bedeutet, der Unterricht für alle Klassen findet ab Montag wieder nach Stundenplan statt.

Es findet keine Notbetreuung mehr statt.

Wir dürfen noch keinen Sport unterrichten, Bewegungseinheiten jedoch sind erlaubt. In der Gesamtlehrerkonferenz wurde gestern beschlossen, eine dieser Sportstunden als zusätzliche Förderstunde zu verwenden.

Wie ich Ihnen bereits mitteilte, ist die Präsenzpflicht nach wie vor ausgesetzt, es besteht jedoch Schulpflicht. Daher bitte ich Sie, mir bis morgen mitzuteilen, ob Ihr Kind per Fernunterricht unterrichtet werden muss. … Die Verpflichtung zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz besteht für die Schüler*innen auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben… (KM vom 5.3.21)

                                                                                                              Rauenberg, 05.03.2021

Sehr geehrte, liebe Eltern,

es gibt eine neue Nachricht aus dem Kultusministerium:

 

..Die Grundschulen werden am 15.März 2021 zu einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Sportunterricht findet an den Grundschulen dabei weiterhin nicht statt…

.. Für die Grundschulen bedeuten die Öffnungsschritte, dass sie ab 15.3. keine Notbetreuung mehr anbieten müssen…

.. Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht…

(KM vom 5.3.21)

                                                                                                          Rauenberg, 15.02.2021

Liebe Eltern,

wie im letzten Brief mitgeteilt, werden die Klassenstufen 2 und 4 mit dem Präsenzunterricht am 22.2.21 beginnen. Da wir die Klassen teilen müssen, haben die beiden Gruppen einer Klasse jeweils unterschiedliche Anfangszeiten.

Die 1. Gruppe beginnt entweder um 7.45 Uhr oder um 8.35 Uhr und beendet den Unterricht immer um 10.10 Uhr.

Der Unterricht für die 2. Gruppe beginnt immer um 10.40 Uhr und endet entweder um 12.15 Uhr oder um 13.05 Uhr.

Diese Zeiten gelten auch für die Klassenstufen 1 und 3.

                                                                                                                   Rauenberg, 11.02.2021

Liebe Eltern,

sollten es die Infektionszahlen zulassen, dürfen wir nach den Faschingsferien, am 22.2.21 wieder in den Präsenzunterricht starten. Die Vorgaben aus dem Kultusministerium schreiben vor, dass zu Anfang 2 Klassenstufen im Wechselbetrieb kommen dürfen. Die Klassen selbst wiederum müssen geteilt werden, um die Kontakte zu minimieren.

 

..Im Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Vorrang. Sportunterricht findet nicht statt. Der Unterricht in der Präsenz soll jeweils mindestens 10 Unterrichtsstunden umfassen…

Es erfolgt nach wie vor –nach den bisherigen Regelungen- eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.        (KM vom 11.2.21)

 

Den genauen Wortlaut das Schreibens können Sie wie immer auf folgender Seite nachlesen: www.km-bw.de und hier auf unserer Homepage unter der Rubrik "Formulare".

                                                                                                                   Rauenberg, 11.02.2021

Liebe Eltern,

sollten es die Infektionszahlen zulassen, dürfen wir nach den Faschingsferien, am 22.2.21 wieder in den Präsenzunterricht starten. Die Vorgaben aus dem Kultusministerium schreiben vor, dass zu Anfang 2 Klassenstufen im Wechselbetrieb kommen dürfen. Die Klassen selbst wiederum müssen geteilt werden, um die Kontakte zu minimieren.

..Im Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Vorrang. Sportunterricht findet nicht statt. Der Unterricht in der Präsenz soll jeweils mindestens 10 Unterrichtsstunden umfassen…

Es erfolgt nach wie vor –nach den bisherigen Regelungen- eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.        (KM vom 11.2.21)

Den genauen Wortlaut das Schreibens können Sie wie immer auf folgender Seite nachlesen: www.km-bw.de und hier auf unserer Homepage unter Rubrik "Formulare".

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